Damals, als unter LehrerInnen die ersten Gespräche über die Notwendigkeit von Zentralen Schulbibliotheken geführt wurden, sah die Bibliothekslandschaft in Österreich etwa so aus: Nur an wissenschaftlichen Bibliotheken wie der Österreichischen Nationalbibliothek, den Universitätsbibliotheken und an großen Fachbibliotheken walteten akademisch ausgebildete Fachkräfte. Die Arbeit im Öffentlichen Büchereiwesen in Österreich wurde zu einem sehr großen Teil von ehrenamtlich tätigen IdealistInnen geleistet, die eine sinnvolle aber knappe Ausbildung erfahren hatten. Diese eher kleinen Büchereien – oft in der Stube des zuständigen Gemeindeamtes bzw. in einem Pfarrhof untergebracht – verfügten und verfügen bis heute über kein geregeltes Budget, sie sind auf Förderungen der "öffentlichen Hände" angewiesen. Diese "öffentlichen Hände" sind der Bund und das zuständige Bundesland bzw. die Gemeinde. Gelder wurden meist als sogenannte Basisförderung vom Bund vergeben und eventuell regional ergänzt. Wirkliche Innovationen waren mit solchen Mitteln und in solchen Strukturen nicht möglich – aber die kleinen Büchereien blieben als kulturelle Einrichtungen erhalten. Größere Städte haben hauptberufliche BibliothekarInnen in ihren Diensten, die eine qualifizierte Ausbildung absolvieren, während sie in einer Öffentlichen Bücherei tätig sind. Ausbildung und Arbeitsplatz sind also eng verknüpft bzw. von einander abhängig.
Öffentliche Büchereien luden Klassen zu Führungen und Lesungen in die Büchereien ein. Städte errichteten speziell vor Schulen Haltestellen für ihre Bücherbusse. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen war bei der Entlehnstatistik relativ hoch.
Grundsätzlich ist für die Einrichtung und Erhaltung von Öffentlichen Büchereien der Träger (Gemeinde, Pfarre, Betrieb) zuständig. Im Rahmen der Erwachsenenbildung fördert der Bund auch Öffentliche Büchereien. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Förderung von Öffentlichen Büchereien besteht in Österreich nicht.
Schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Österreich eine sehr starke Einrichtung an den Schulen für das Lesen von Kinder- und Jugendbüchern eingesetzt, das war der Österreichische Buchklub der Jugend. Zunächst gegen "Schmutz und Schund" aufrufend, hat sich dieser Verein dem Slogan "Zum Lesen verlocken" verschrieben. Klassenbüchereien (und erste Schülerbüchereien) in Kästen, Truhen und Schachteln entstanden an vielen Volksschulen (Primarstufe) und an Hauptschulen (Sekundarstufe I), Jahrbücher für die Mitglieder, mit interessanten Passagen aus aktuellen Jugendbüchern, wollten zum Weiterlesen anregen. Lesepässe, Lesetests, Lotterien mit Buchpreisen, Fortbildung für LehrerInnen u. a. haben ein sehr breites Publikum angesprochen. Dieser Buchklub der Jugend mit seinen an fast allen Schulen aktiven ReferentInnen hat sicherlich auf die Produktion und Verbreitung von Kinder- und Jugendbüchern in Österreich Einfluss genommen. Auch Lehrausgänge in Öffentliche Büchereien wurden didaktisch aufbereitet und empfohlen.
Grundsätzlich ist der Erhalter der Schule (Bund, Land, Gemeinde, Schulgemeindeverbände) auch für die Errichtung, Einrichtung und Erhaltung von "Sondersälen" – also auch für Schulbibliotheken zuständig. Die LehrerInnengehälter aber werden alle mit dem Bund abgerechnet.
Soweit eine knappe Darstellung der österreichischen Situation das Bibliothekswesen und die Schule betreffend. Fragen zur Entwicklung von Schulbibliotheken sind vor diesem Hintergrund zu sehen – und die aktuelle Situation ist nur zu verstehen, wenn die einleitend dargestellten Grundlagen bedacht werden.
Wie sollten in dieser "Landschaft" Schulbibliotheken entstehen? Auf welche Strukturen waren sie aufzubauen? Wie waren sie zu finanzieren? Wer wäre für das Personal, wer für die Einrichtung und die Bestände, wer für die Ausbildung zuständig? Diese und weitere Fragen haben lange Zeit jedes Übergreifen von Bücherei-Ideen auf Schulen verhindert, obwohl BibliothekarInnen und LehrerInnen die Einrichtung von Schulbibliotheken als wünschenswerte Erweiterung der jeweils eigenen Tätigkeit erkannt haben.
Im Zuge von Lehrplanreformen und Schulversuchen gab es dann von zwei Seiten wichtige Impulse zur Errichtung von Schulbibliotheken: Ganztagsschulen wollten Schulbibliotheken einrichten, um einen sinnvoll gestalteten Raum und ein interessantes Angebot für die sogenannt "ungelenkte" Freizeit zu bekommen. Höhere Schulen überlegten im Rahmen einer Maturareform (Reform der Abiturordnung) die Einführung von Fachbereichsarbeiten. Für diese ersten Versuche eines wissenschaftlichen Arbeitens war eine bessere Versorgung mit Sach- und Fachliteratur vor Ort aber eine wichtige Voraussetzung. Schließlich war für handlungsorientiertes Lernen und fächerübergreifende Projekte eine Bibliothek vor Ort für LehrerInnen und SchülerInnen ebenso ein erstrebenswertes Ziel.
Das waren Tendenzen, die ihre Wurzeln in den Siebziger-Jahren hatten. Finanzielle, personelle und räumliche Herausforderungen ließen nur eine sehr langsame Entwicklung zu. Die Initiative dazu ging vom Unterrichtsministerium und von den Lehrerinnen und Lehrern aus. Von Anfang an wurde die Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Büchereiwesen angestrebt.
Federführend in dieser Entwicklung war schließlich das Unterrichtsministerium als Schulerhalter der meisten Gymnasien. Dieses Ministerium vereinte die Kompetenzen zur Einrichtung, Ausstattung, zur Ausbildung der LehrerInnen und trug die Personalkosten für LehrerInnen, die über Fortbildung zu SchulbibliothekarInnen wurden. Die ersten bewilligten Schulversuche in dieser Richtung gab es eben deshalb für Gymnasien. Im Pflichtschulbereich hat das Unterrichtsministerium – obwohl es nicht Schulerhalter ist – dennoch die Möglichkeit, die Entwicklung zu beeinflussen: Die Vergabe von Stunden an Lehrer wird an Raumgröße und Ausstattung, das Vorhandensein eines ausgebildeten Schulbibliothekars und einen angestrebten Mindestbestand geknüpft. Schließlich werden in seinem Budget auch die PflichtschullehrerInnen verwaltet.
Soweit ein kurzer Rückblick zu den Anfängen. Ich möchte nicht eine detaillierte Schilderung der Entwicklung anbieten, wichtiger erscheint mir der aktuelle Stand zu sein. Ich werde also in der Folge versuchen, die aktuelle Situation des österreichischen Schulbibliothekswesens darzustellen.
Ein Hinweis noch: Im Jahr 1987 hat sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport (so hieß das "Unterrichtsministerium" damals) entschlossen, eine Beratungs- und Service-Stelle, den Bibliotheken-Service für Schulen einzurichten, der die Entwicklung des Schulbibliothekswesens begleiten und eine Kooperation mit den Öffentlichen Büchereien sicherstellen sollte.
Im Mai 1988 habe ich damit begonnen, eine solche Stelle einzurichten. Der Bibliotheken-Service für Schulen (und Öffentliche Büchereien mit Schulkontakten) hat so die Entwicklung in Österreich mit gestalten können.
Ich habe diese Servicestelle immer als eine Einrichtung verstanden,
Um diese Ziele zu erreichen, wurden vom Bibliotheken-Service für Schulen
Selbstverständlich wurde in Österreich das Rad nicht neu erfunden, nicht ein grundlegend neues Konzept für Schulbibliotheken entwickelt. Wir haben uns umgesehen, in Südtirol, in Deutschland, in der Schweiz, in Skandinavien und im anglo-amerikanischen Raum.
Traditionell gab es in Österreich Schülerbüchereien und Klassenbüchereien für die Hand der SchülerInnen und deren Freizeitlektüre und Lehrerbüchereien und Fachbüchereien, die den LehrerInnen zur Unterrichtsvorbereitung vorbehalten waren.
Bei der Entwicklung des Konzepts einer zentralen Schulbibliothek flossen wohl Überlegungen aus dem Grundsatzerlass zur Leseerziehung des Unterrichtsministeriums aus dem Jahr 1982 mit ein. Dort hieß es: "Es ist das Wesen der zentralen Schulbücherei, die über die unterrichtsbegleitende Funktion hinaus den Schülern Möglichkeiten zu weiterführendem Lesen zu geben und so seine Lebenslange Leseinteressen und Lesegewohnheiten zu fördern. Sie soll ferner die Demokratisierung des Bildungsgeschehens im Schulwesen ermöglichen helfen und den jungen Menschen durch Bereitstellen von Quellentexten zum selbständigen Erwerb von Informationen und intellektuellen Erfahrungen als Grundlage kritischen Urteilsvermögens führen ..."
1999 wurde ein den geänderten Bedürfnissen entsprechender aktueller Grundsatzerlass zur Leseerziehung unter dem Motto "Lesen fördern im Medienzeitalter" vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten veröffentlicht. Darin wird auf die Bedeutung und die Funktionen des Lesens angesichts der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hingewiesen. Ein eigener Abschnitt ist der Zentralen Schulbibliothek gewidmet:
"Zur Verwirklichung der lesepädagogischen Zielsetzungen ist die Errichtung bzw. Einbeziehung der Zentralen Schulbibliothek in allen Schularten und Schulstufen maßgeblich. Die Schulbibliothek ist ein mediales Lern- und Informationszentrum, in dem vernetzt gearbeitet wird. Als Ort des Lesens und der Kommunikation leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Schulqualität (Projektunterricht etc.) und schafft Rahmenbedingungen zur Anwendung offener Lernformen. Sie ist nicht nur Stätte des Wissenserwerbes, sondern ein soziokulturelles Informations- und Medienzentrum, ein Ort an dem die Faszination des Lesens erfahrbar wird. Ihr Auf- und Ausbau – unter Einbeziehung aller Medien – ist daher vorrangig zu fördern.
Wesentliche Bereiche sind:
Die regelmäßige Benützung der Schulbibliothek in allen Schularten und –stufen sowie Unterrichtsgegenständen ist ebenso sicher zu stellen wie die Möglichkeit zur individuellen Lektüre und Entlehnung. Es ist das Wesen der Schulbibliothek, über die unterrichtsbegleitende Funktion hinaus, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten und Anregungen zum weiterführenden Lesen und zur Nutzung aller Medien zu geben ..."
Unschwer sind aus diesen programmatischen Ausführungen die Aufgaben und Funktionen der Schulbibliotheken in Österreich zu erkennen.
Zusätzlich soll auf die Tatsache verwiesen werden, dass eine Schulbibliothek in Österreich nicht jedem Erhalter einer Schule (Bund, Land, Gemeinde, Schulgemeindeverbände) verpflichtend vorgeschrieben werden kann, aber der Rahmen wird speziell durch diesen sehr aktuellen Erlass, der sich auch mit dem Thema der Zentralen Schulbibliothek befasst, vorgegeben. Für die Durchführung sind die Geldgeber verantwortlich.
Auch darf vermerkt werden, dass die Entwicklung deutlich in die Richtung geht, dass jeder Schulstandort eine wie oben definierte Schulbibliothek anstreben kann. Damit sind Schulbibliotheken nicht als Bücher- bzw. Mediendepots gedacht, sondern sie sind durch Aktualität und altersadäquaten Bestand gekennzeichnet.
Intensive Schulversuche über viele Jahre an Gymnasien, berufsbildenden höheren und mittleren Schulen und an Hauptschulen hatten zur Folge, dass 1990 in einem Bundesgesetzblatt (179. Stück, 26.7.1999, Nr. 447, S. 3084) verlautbart wurde:
"... Die Betreuung einer nach dem Modell ‚Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern‘ eingerichteten Schulbibliothek an allgemeinbildenden höheren Schulen oder (gemeinsam für mehr als eine Schule) an Schulzentren, denen eine allgemeinbildende höhere Schule angehört, wird in nachstehendem Ausmaß in die Lehrverpflichtung eingerechnet:
An Schulen, an denen einem Lehrer eine Einrechnung nach diesem Absatz gebührt, ist eine Einrechnung gemäß ...unzulässig." Damit wurde erstmals in einem veröffentlichten Bundesgesetz das Wort "Schulbibliothek" festgeschrieben.
Es dauert zwei Jahre bis auch für die Hauptschulen ein Bundesgesetz, welches das Dienstrechtsgesetz für Landeslehrer ändert (151. Stück, 2.8.1991, Nr. 409 und 410, S 1908), veröffentlicht wird:
" ... Für die Betreuung einer nach dem Modell "Schulbibliothek an Hauptschulen" eingerichteten Schulbibliothek vermindert sich weiters die Lehrverpflichtung des damit betrauten Lehrers an Hauptschulen bis zu 11 Klassen um fünf Wochenstunden, ab 12 Klassen um sechs Wochenstunden. An Schulen, an denen einem Lehrer eine Lehrpflichtverminderung nach dieser Bestimmung gebührt, ist eine Lehrpflichtverminderung gemäß ... unzulässig."
Und erst 1998 wurde für LehrerInnen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und für LehrerInnen an Pädagogischen Akademien angeschlossenen Übungshauptschulen das Dienstrecht in Zusammenhang mit der Betreuung einer Schulbibliothek – ziemlich analog den oben zitierten Gesetzen – entsprechend geändert. (BGBl.I, 14.8.1998, Nr. 123, S 1501f.)
Bisher keine besoldungs- und dienstrechtliche Regelung gibt es für die Betreuung von Schulbibliotheken an Volksschulen. Wohl aber ein Rahmenkonzept für Schulbibliotheken an Volksschulen, das LehrerInnen und BeamtInnen ausgearbeitet haben und das die Grundlage für Verhandlungen mit dem Bund und der Gewerkschaft darstellt.
Der Bibliotheken-Service für Schulen beobachtet den Auf- und Ausbau von Schulbibliotheken über die Fortbildungslehrgänge, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Pflichtschulbibliothekare, die zuständigen Abteilungen im Unterrichtsministerium. Es gibt zwar keine ganz genauen Zahlen über aktive Bibliotheksstandorte an den Schulen, die nachfolgenden Schätzungen beruhen auf den vorgenannten Beobachtungen: Etwa 90 % aller Gymnasien, etwa 60 % aller Hauptschulen verfügen am Schulstandort über eine eigene Bibliothek.
Seit der Veröffentlichung des geänderten Dienstrechts für LehrerInnen an berufsbildenden Schulen hat eine Welle von Neueinrichtungen eingesetzt – etwa 40 % - 50 % der Schulen haben bereits eine Schulbibliothek bzw. sind dabei, eine einzurichten.
Volksschulen zeigen zwar reges Interesse an der Errichtung von Schulbibliotheken (Anfragen beim Bibliotheken-Service für Schulen), die LehrerInnen sind aber mit einer halben Wochenstunde für die Betreuung der Schulbibliothek nicht zufrieden. Vielfach werden Eltern zur Mithilfe herangezogen (einbinden, verleihen, vorlesen ...) – mit einer verstärkten Einrichtung ist erst nach einer entsprechenden Änderung des Dienstrechtes zu rechnen.
Selbstverständlich werden die derzeit gesetzlich vorgesehenen Öffnungszeit von den Schulen als zu gering angesehen. Das Unterrichtsministerium sieht jedoch keine Möglichkeit, das Kontingent an Stunden für die Betreuung von Schulbibliotheken zu erhöhen.
Viele Schulen haben auf eigene Faust versucht, die vorgesehenen Öffnungszeiten auszuweiten.
Da gibt es Schulen,
Auch gibt es immer wieder Überlegungen, "billigere" Stunden als LehrerInnen-Stunden zu finanzieren. Dass LehrerInnen mit einer speziellen Fortbildung zur Verwaltung und Nutzung einer Bibliothek sehr gute Dienste leisten und immer wieder Impulse zur Weiterentwicklung der Funktionen und Aufgaben einer einbringen, ist allmählich in Österreich unbestritten.
Ein solcher Impuls ist zurzeit das Projekt "Entwicklung eines Modells für die multimediale Schulbibliothek". Die Nutzung der neuen und traditionellen Medien bei vielfältigen Unterrichtsformen in der Bibliothek und anderen Unterrichtsräumen der Schule ist das Grundthema. Es wird also die Unterrichtsplanung, -durchführung und –nachbereitung unter Zuhilfenahme der Infrastruktur der Schulbibliothek überdacht werden. An dem Projekt arbeiten SchulbibliothekarInnen aus verschiedenen Bundesländern, sie überdenken die Infrastruktur an den Standorten und die notwendigen Fertigkeiten von LehrerInnen, um die Nutzungsmöglichkeiten der Schulbibliothek entsprechend den neuen Anforderungen zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Aufbau einer digitalen Bibliothek, die via Internet auch von daheim genutzt werden kann, verfolgt werden.
Dieses Projekt wird etwa 12 Monate laufen und von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet.
Einer soliden Vorbereitung für diese pädagogisch anspruchsvolle, durch ein Studium in diese Richtung abgesicherte Tätigkeit, jedoch auf dem Gebiet der Bibliothekswissenschaften neue Tätigkeit, kommt besondere Bedeutung zu. Nur wer weiß, was eine Bibliothek leisten kann, wird einen sinnvollen Aufbau, eine benutzerfreundliche Verwaltung und auch eine den Bedürfnissen des Standortes und der Medien entsprechende und notwendige Weiterentwicklung im Auge behalten.
Die Ausbildung der BibliothekarInnen für Öffentliche Büchereien wird hauptsächlich aus Mitteln der Erwachsenenbildung finanziert. Erst seit kurzem gibt es eine Fachhochschule mit einem Studienzweig für Bibliothekswesen in Eisenstadt.
LehrerInnen können über Fortbildungsveranstaltungen an den Pädagogischen Instituten (dauert zwischen zwei und fünf Wochen) die Befähigung zur Betreuung einer Schulbibliothek erwerben. Im Rahmen ihrer Ausbildung für die Volks- oder Hauptschule können Studierende an einigen Pädagogischen Akademien zum Schulbibliothekar, zur Schulbibliothekarin ausgebildet werden. Es gibt kein einheitliches Curriculum, die Tendenz dahin ist aber in den letzten Jahren deutlich zu beobachten gewesen. So haben die PflichtschullehrerInnen sich auf eine inhaltlich abgestimmte Ausbildung in allen neuen Bundesländern geeinigt. Den Abschluss einer Fortbildung bildet zum überwiegenden Teil eine Projektarbeit (zwischen 30 und 100 S.), deren Aufgabenstellung mit der eigenen Schulbibliothek im engen Zusammenhang steht.
Die Fort- und Ausbildungsangebote beinhalten: Organisation und Verwaltung, Aufgaben und Funktionen einer Schulbibliothek, Raum und Einrichtung, Bestandsaufbau und Erschließung, Literatur- und Mediendidaktik, Urheberrecht, Einführung in die und Unterricht mit der Schulbibliothek, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Weiterführende Veranstaltungen an den Pädagogischen Instituten sind speziellen Themen gewidmet (Schlagwort, Kinder- und Jugendliteraturvermittlung u.a.). Ein wichtiger Ansatz in der Fortbildung ist auch der, wie die KollegInnen an der Schule zur Integration der Bibliothek in ihren Unterricht zu motivieren sind.
An den Schulen sind die so vorbereiteten KollegInnen dann sowohl als LehrerInnen als auch als SchulbibliothekarInnen tätig.
Eine einheitliche Verwaltung nach dem Muster der Öffentlichen Büchereien ist hier die Basis für jede Kommunikation. Deshalb gab es von Anfang an in diesem Bereich Abstimmungen. Leider war es nicht möglich, eine einheitliche Systematik in Österreichs Schulbibliotheken einzuführen – es gibt sie auch nicht durchgehend in den Öffentlichen Büchereien.
Durch den Büchereiverband Österreichs, der Dachorganisation aller Öffentlicher Büchereien, gab es im Laufe der letzten Jahre ein günstiges EDV-Verwaltungsprogramm auch für Schulbibliotheken bis 5.000 Medien. Von diesem Anbot haben sehr viele Schulen Gebrauch gemacht. Die Schulen mit größeren Beständen haben sich auf dem Markt bedient. Insgesamt konnten aber durch die eher schwungvolle Einführung einer EDV unterstützten Verwaltung bei Schulbibliotheken die LehrerInnen in ihrer Fortbildung gut und rasch auf diese ihre Aufgabe vorbereitet werden.
Das Buch bleibt ein bedeutendes, ästhetisches und gefälliges Medium, das preiswert und individuell auswählbar in seiner Qualität und in seinem Wert kaum zu schlagen ist. Als Lieferant von Informationen haben die Printmedien allerdings scharfe Konkurrenz bekommen. Doch wie der Buchdruck bauen auch die neuen Technologien auf den Umgang mit der Schrift, auf das Lesen auf.
Immer wieder wird die Gefahr einer Zweiteilung der Gesellschaft in wenige Wissende und in eine Masse von digitalen Analphabeten heraufbeschworen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, kommt der Schulbibliothek – und zwar vom ersten Schultag an – besondere Bedeutung zu. Hier wird die Freude am Lesen geweckt und am sinnvollsten gefördert. Wenn aus neugierigen Kindern Leser werden sollen, die diese Technik ein Leben lang als Gewinn erfahren, dann geschieht das in der Volksschule. Das Lesen im geänderten Umfeld ist und bleibt die Voraussetzung für den Erwerb von Wissen.
Die Realisierung des "Rahmenkonzeptes für die Volksschule und Sonderschule" in größerem Umfang hängt von einer dienstrechtlichen Regelung ab. Zukunftsorientiert wäre sie!
In fast allen Schulen wird bereits der selbstverständliche Umgang mit neuen Medien gelernt und gelehrt. Wie aus einer Anhäufung von Informationen die relevanten zu finden sind, wird immer stärker in der Schulbibliothek geübt. Die Bibliothek ist schließlich der Ort, wo technische Fähigkeiten aus dem EDV-Unterricht für den individuellen Gebrauch nutzbar gemacht werden – denn hier hat jeder Zugang zu jedem Medium.
Die Ergebnisse des Projektes zur multimedialen Schulbibliothek werden mit Spannung erwartet und sollten möglichst bald Eingang in die so rasante Entwicklung des österreichischen Schulbibliothekswesens finden.
