Ist die Schulbuchaktion für die Schulbibliothek zu nützen?

Schulen, die bei der Bestellung von Schulbüchern aus der amtlichen Schulbuchliste eingespart haben, haben die Möglichkeit, Unterrichtsmittel eigener Wahl anzuschaffen, wenn diese für die Schule zur Durchführung des Unterrichts notwendig sind. Diese Unterrichtsmittel müssen für den Gebrauch der SchülerInnen im Unterricht und die häusliche Stoffwiederholung festgelegt worden sein. Mit den Unterrichtsmitteln eigener Wahl eröffnet sich für Schulen die Chance, den jeweiligen schulspezifischen Anforderungen besser Rechnung zu tragen und die Möglichkeiten neuer und alternativer Unterrichtsmittel im Interesse eines vielfältigen Unterrichts besser zu nützen. Durch Einsparungen bei der Schulbuchbestellung können von den Schulen im Rahmen von höchstens 15% des Höchstbetrages pro SchülerIn und Schulform therapeutische, gedruckte, audivisuelle Unterrichtsmittel, automatisationsunterstützte Datenträger oder Lernspiele angeschafft werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass nur Unterrichtsmittel angekauft werden, die ansonsten von den Eltern - nicht vom Schulerhalter - angeschafft werden müssten. Dies sind Unterrichtsmittel eigener Wahl. Auch die Unterrichtsmittel eigener Wahl gehen in das Eigentum der SchülerInnen über. Es wird aber Fälle geben, wo nicht für jeden Schüler ein eigenes Exemplar des zu verwendeten Unterrichtsmittels notwendig sein wird. Das Eigentum an diesen Unterrichtsmitteln kann daher nur in Form von Miteigentum an alle jene Schüler übergehen, für die eine Verwendung der bestellten Exemplare vorgesehen ist. Bei den Unterrichtsmittel eigener Wahl sind bei den gedruckten Unterrichtsmitteln exemplarisch angeführt: Bücher, Zeitschriften, Klassenlesetexte etc...

Abwicklung der Anschaffung

Die grundsätzliche Absicht, Unterrichtsmittel eigener Wahl anschaffen zu wollen, ist von der Schule durch einen entsprechenden Vermerk - ankreuzen eines Kästchens - auf dem Vordruck "Bedarfsmeldung" bei der Hauptbestellung im März eines jeden Schuljahres bekannt zu machen. Auf diese Weise können um maximal 15 % des Limits Unterrichtsmittel eigener Wahl angeschafft werden. Die Schulen, die mit dem Bestellformular die Absicht bekundet haben, Unterrichtsmittel eigener Wahl anschaffen zu wollen, wird die bei der Bestellung eingesparte Summe (max. 15% des Limits) nach Abschluss der "Bestellverarbeitung zum Hauptbestelltermin" vom Bundesrechenzentrum mitgeteilt. Im Ausmaß dieses Betrages können die Schulen ihre Unterrichtsmittel eigener Wahl z.B. in der Buchhandlung bestellen. Unterrichtsmittel eigener Wahl können einer Wiederverwendung zugeführt werden.

Diese Information beruht auf dem "Leitfaden zur Schulbuch-Aktion", herausgegeben vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Abt. V/3.

Johanna Hladej, 18. Dezember 2000

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