1. Bestellung eines Schulbibliothekars
In jenen Schulen bzw. Schulstandortgemeinschaften, in denen das Modell „Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern“ eingerichtet wird, ist zur verantwortlichen Durchführung ein Schulbibliothekar zu bestellen. Dabei ist an einer Schulstandortgemeinschaft das Modell nur dann einzuführen, wenn sich alle Direktionen von mittleren und höheren Schulen dieser Schulstandortgemeinschaft mit diesem Modell einverstanden erklären. In jedem Fall sind alle Kustodiate für Lehrer- und Schülerbüchereien aufzulösen und in dieses Modell einzubringen. Im Falle einer Schulstandortgemeinschaft haben die Direktionen aller Schulen gemeinsam den Schulbibliothekar vorzuschlagen. Können sie sich auf eine Person nicht einigen, so stellt die Schule mit der höchsten Schüleranzahl den verantwortlichen Schulbibliothekar.
Der zum Schulbibliothekar bestellte Lehrer soll für die gesamte Versuchsphase von vier Schuljahren mit der Führung der Schulbibliothek betraut werden. Um Fluktuation zu verhindern, wird bestimmt, dass für die geplante vierjährige Aufbauphase nur solche Lehrer mit der Führung der Schulbibliothek betraut werden, von denen nach Lage der Dinge zu erwarten ist, dass sie in diesen vier Jahren die Schulbibliothek auch tatsächlich führen werden.
2. Größenklassen von Schulbibliotheken
Größenklasse 1:
Der Buchbestand einer Schulbibliothek soll 5000 Medien umfassen (im Endausbau).
Größenklasse 2:
Der Buchbestand einer Schulbibliothek einer Schule bzw. einer Schulstandortgemeinschaft mit mindestens 600 Schülern soll 7500 Medien umfassen.
Größenklasse 3:
Der Buchbestand einer Schulbibliothek einer Schule bzw. einer Schulstandortgemeinschaft mit mindestens 1000 Schülern soll 10.000 Medien umfassen.
In diese Zahlen sind die Mehrfachbände der Klassenlesestoffe nicht mit einzubeziehen.
3. Räumliche Voraussetzungen
Die Raumgröße einer Schulbibliothek der Größenklasse 1 soll mindestens 75 m² betragen. Die Raumgröße einer Schulbibliothek der Größenklasse 2 muss mindestens 100 m², die der Größenklasse 3 mindestens 140 m² betragen.
4. Festlegung der Größenklasse einer Schulbibliothek
Die Größenklasse einer Schulbibliothek ist aufgrund der Schülerzahlen der betreffenden Schulen unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen gemäß Punkt 3 festzusetzen.
5. Zentralisierung des Buchbestandes
Nach Inkraftsetzung des Modells "Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern" sind bestehende Lehrer-, Schüler- und Fachbüchereien in die Schulbibliothek einzubringen.
Ausgenommen hievon sind:
Die einzelnen Kustoden anderer Sammlungen sind jedoch zu ermächtigen, Bücher, die überwiegend der Lehrervorbereitung dienen, für die Dauer des Unterrichtsjahres zur Aufstellung in den Sammlungsräumen bzw. im Konferenzzimmer zu entlehnen.
6. Öffnungszeiten
[ ...] Öffnungszeiten gemäß BLVG:
Schulbibliotheken der Größenklasse 1 sind wöchentlich 9 Stunden betreut offen zu halten,
Schulbibliotheken der Größenklasse 2 sind wöchentlich 11 Stunden betreut offen zu halten,
Schulbibliotheken der Größenklasse 3 sind wöchentlich 13,5 Stunden betreut offen zu halten.
Während der betreuten Öffnungszeiten besteht für den Schulbibliothekar Anwesenheitspflicht.
Die Differenz zwischen Öffnungszeit und der Umrechnung der Lehrerstunden auf Verwaltungsstunden dient für sonstige Arbeiten des Schulbibliothekars (z.B. Besorgungen).
7. Anschaffung der Bücher
Für die Anschaffung der Bücher, insbesondere für die Auswahl der Buchtitel, ist der Schulbibliothekar zuständig; ebenso für die Anschaffung der für die Verwaltung der Schulbibliothek erforderlichen Materialien. Er hat hiebei - im Falle von Schulstandortgemeinschaften Anregungen und Vorschläge der Schuldirektionen und in jedem Fall Anregungen der die Schulbibliothek mitverwaltenden Schüler - soweit dies im Einklang mit den Aufgaben der österreichischen Schule gemäß Schulorganisationsgesetz steht - im gegebenen finanziellen Rahmen und nach Maßgabe der Projektbeschreibung zu berücksichtigen. Außerdem hat er die Richtlinien der den Schulen zur autonomen Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Kredite zu beachten.
Für AHS (Bundesschulen) wird derzeit (Stand Feb. 2000) in den ersten vier Jahren je Rechnungsjahr für Schulbibliotheken der Größenklasse 1 ein Betrag von öS 100.000,--, für Schulbibliotheken der Größenklasse 2 ein Betrag von öS 150.000,-- und für Schulbibliotheken der Größenklasse 3 ein Betrag von öS 200.000,-- bereitgestellt. Für die Verwaltung dieses Jahreskredits ist eine eigene Kostenstelle bei jener Schule einzurichten, die Stammanstalt des Schulbibliothekars ist. Diese Beträge sind bei Ansatz 1/12208 zu verrechnen. Ansuchen um Verlängerung auf ein weiteres Jahr sind auf dem Dienstweg möglich.
Für den laufenden Betrieb nach den ersten vier Jahren werden derzeit (Stand Feb. 2000) in der Größenklasse 1 öS 30.000,--, in der Größenklasse 2 öS 40.000,-- und in der Größenklasse 3 öS 50.000,-- zur Verfügung gestellt.
Für BMHS (Bundesschulen) wird derzeit (Budgetjahr 1999) je nach Größenklasse ein Einmalbetrag von öS 200.000,-- / öS 300.000,-- / öS 400.000,-- zur Verfügung gestellt. Die Mittel für den fortlaufenden Betrieb sind im jährlichen Schulbudget inkludiert (in diesem Zusammenhang wird auf Rundschreiben Nr.62/1997 „Neuordnung der Investitionsplanung für Bundesschulen“ verwiesen).
Beträge für AHS in EURO:
Größenklasse 1 € 7.267
Größenklasse 2 € 10.900
Größenklasse 3 € 14.534
Jährliche Dotierung
Größenklasse 1 € 2.200
Größenklasse 2 € 2.950
Größenklasse 3 € 3.700
Die Unterschiede in der Dotation erklären sich auch aus der unterschiedlich gehandhabten Autonomie in den Bereichen AHS und BHS.
