GZ 33.223/14-V/13b/94
Der Stellenwert der Medien in unserer täglichen unmittelbaren Umwelt wird durch den unaufhaltsamen Vormarsch und die unabsehbare Entwicklung der technischen Vervielfältigungs- und Übertragungsmöglichkeiten und deren Vernetzung immer größer. Medien gehören zur „natürlichen“ Umgebung der Schüler/innen, sie sind ein Teil ihrer Wirklichkeit, einer Wirklichkeit aus zweiter Hand, denn viele ihrer gängigen Vorstellungen entspringen nicht mehr der primären, wirklichen, sondern der sekundären, der medialen Erfahrung.
Nun haben mediale Erfahrungen durch Sprache und Medien wie Zeichnungen, Bücher, Theater usw. schon seit jeher die Wirklichkeit des Menschen mitgeformt. Aber nur im Massenkommunikationsprozess mittels Massenmedien ist es möglich geworden, einer unüberschaubaren Menge von Empfängern bei räumlicher und/oder zeitlicher Distanz gleiche Mitteilungen zu vermitteln. Damit eröffnen die Medien einerseits Chancen zu weltweiter Kommunikation, zu Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, andererseits aber bergen sie auch die Gefahr verstärkter Manipulation in sich. Die durch Medien veränderte und sich verändernde Wirklichkeit ist eine Herausforderung und eine Chance. Im Sinne medienpolitischer Bildung ist Medienerziehung die Auseinandersetzung nicht nur mit Ursachen, Wirkungen und Formen medialer Kommunikation, sondern auch mit den verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen.
Angesichts der Herausforderung durch die elektronischen Medien muss sich die Schule verstärkt dem Auftrag stellen, an der Heranbildung kommunikationsfähiger und urteilsfähiger Menschen mitzuwirken, die Kreativität und die Freude an eigenen Schöpfungen anzuregen und sich im Sinne des Unterrichtsprinzips "Medienerziehung" um eine Förderung der Orientierung des Einzelnen in der Gesellschaft und der konstruktiv-kritischen Haltung gegenüber vermittelten Erfahrungen zu bemühen.
Um diese Zielsetzungen von Medienerziehung klar herauszuheben, ist es notwendig, im Zug der Begriffsdefinition alle Begriffe, die Medien im schulischen Umfeld bezeichnen, kurz zu umreißen.
2.1. Medienerziehung im Sinne dieses Erlasses ist das praktische Handlungsfeld von Medienpädagogik, die auf Theorie und Praxis der Entstehung und des Gebrauches der Medien Hörfunk, Fernsehen, Film, Presse, Plakat, Schallplatte, Tonband, Neue Medien (Video, Kabel- und Satellitenfernsehen, Bildschirmtext, Bildplatte, Videospiel, Computer und anderer in Zukunft entwickelter Medien) bezogen ist. Die Neuen Medien sind im wesentlichen - abgesehen vom Computer in bestimmten Arbeitsbereichen - Weiterentwicklungen und Zusammenfügungen der bereits seit längerer Zeit benutzten Medien. Durch die Möglichkeit, Daten aller Art zu gewaltigen Informationsnetzen zusammenzufassen und dieses Netz sowohl im Arbeits- als auch im häuslichen Bereich dienstbar zu machen, d.h. verfügbar, abrufbar und bearbeitbar zu machen, verwischen sich die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation, zwischen dem Buch- und dem Zeitungsmarkt, zwischen Unterhaltungs- und Geschäftskommunikation.
2.2. Medieneinsatz ist das praktische Handlungsfeld von Mediendidaktik, die sich mit den Funktionen und Wirkungen von Medien in Lehr- und Lernprozessen befasst. Der Einsatz von audiovisuellen Medien in ihrer Rolle als Unterrichtsmittel soll in Abstimmung mit der Bildungs- und Lehraufgabe, dem Lehrstoff und den didaktischen Grundsätzen des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes erfolgen.
2.3. Medienkunde ist die Bezeichnung für einen Unterrichtsgegenstand, der an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik geführt wird. Nähere Angaben hinsichtlich der Inhalte sind der jeweils gültigen Fassung der betreffenden Lehrpläne zu entnehmen.
2.4. Unterrichtstechnologie dient laut Lehrplan der Pädagogischen Akademien der Vermittlung von Fertigkeiten und technischem Grundwissen zur Handhabung audio-visueller Geräte und Systeme, verbunden mit Hinweisen zum richtigen Einsatz der Medien- Hard- und Software im Unterricht. Die hier vermittelte Fertigkeit ist eine Voraussetzung zur Gestaltung von Medien.
2.5. Mediendidaktik ist im Sinne des Lehrplanes der Pädagogischen Akademien die Bezeichnung für den Unterrichtsgegenstand, der Ziele der Medienerziehung (vgl. 2.1.) und Medieneinsatz (vgl. 2.2.) vereinigt.
3.1. Mediennutzung: Medienerziehung soll die Schüler/innen durch Vermittlung kritischer Einsicht in die Kommunikationsphänomene zu einem in ihrem jeweiligen Lebensbereich möglichen bewussten und mitbestimmenden Medienhandeln führen. Sie sollen erkennen und erleben, dass Massenmedien gezielt Bedürfnisse zu konsumorientiertem Verhalten wecken. Sie sollen erkennen, dass neue Formen der Individual- und Massenkommunikation ihre Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung am wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben erweitern. Ferner sollen sie erkennen und erleben, dass die elektronischen Medien Freizeitgestaltung und Freizeitverhaltensweisen wesentlich mitbestimmen. In diesem Bereich soll auf die enge Verzahnung der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie mit den Massenmedien zur Schaffung von typischen Verhaltensmustern hingewiesen werden. Dabei soll Medienerziehung, ausgehend von der persönlichen Disposition des Schülers/der Schülerin unter Berücksichtigung der sprachlichen Voraussetzungen, neben dem kognitiven auch den effektiven Bereich mit einschließen. Sie soll dem Schüler/ der Schülerin helfen, die eigenen Rollenerwartungen zu überdenken und seine/ihre eigenen Kommunikationsbedürfnisse und -defizite zu erkennen.
3.2. Medienabhängige Kommunikation: Die Schüler/innen sollen durch die Medienerziehung befähigt werden, sich in einer Welt zurechtzufinden, über die sie zum großen Teil durch Medien informiert werden. Es soll ihnen bewusst gemacht werden, dass die Medien beträchtlich zu ihrer politischen Urteilsbildung beitragen. Sie sollen erkennen, dass die Expansion von Kommunikationstechniken den Menschen erhöhte Ausdrucks- und Partizipationschancen am politischen Leben durch "direkte" Demokratie per Knopfdruck, bessere politische Information, bessere Information durch Behörden ermöglicht, gleichzeitig sollen sie aber erfahren, dass ebenso durch Kommunikationstechniken Menschen durch zunehmende Passivität von einer direkten Beteiligung am politischen Leben abgehalten, von politischen Konflikten abgelenkt und durch finanzkräftige Interessensgruppen politischen Manipulationen ausgesetzt werden können.
Sie sollen erfahren, dass die Medien nicht nur als Vermittler fiktiver Welten, sondern auch in der Abbildung der Wirklichkeit eine eigene Wirklichkeit schaffen. Die Schüler/innen sollen aber erkennen, dass diese gestaltete Wirklichkeit nicht wertneutral sein kann. Sie sollen die Struktur, die Gestaltungsmittel und die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten wie Film, Dia etc. erkennen und sollen verstehen, welche Inhalte vorwiegend von welchen Medienarten vermittelt werden. Dabei soll ihnen bewusst gemacht werden, dass identische Inhalte unterschiedlich präsentiert werden und folglich unterschiedliche Wirkungen haben.
Medienerziehung soll das Bewusstsein für die vielfach einseitige und klischeehafte Darstellung von sozialen und geschlechtsspezifischen Rollen durch die Medien wecken. Schüler/innen sollen für die Frage sensibilisiert werden, inwiefern die Medien den vielfältigen Lebensalltag (z.B. Verhältnis Frau - Mann, Untergebene(r) - Chef, Jugendliche - Ältere u.ä.) realitätsgerecht vermitteln. Sie sollen erkennen, dass soziale und geschlechtsspezifische Rollen der Stereotypisierung unterliegen.
Können die Medien allein auch nicht unbedingt einen Wandel bezüglich der Auffassung von der Rollenverteilung in unserer Gesellschaft bewirken, so kommt ihnen dennoch eine bedeutsame Rolle in der Beeinflussung und Aufklärung der Öffentlichkeit zu. Indem sie bestimmte Wertvorstellungen reflektieren, tragen sie zur Aufrechterhaltung herrschender Vorstellungen bei und können gewisse Ideen, Leitbilder und Anschauungen noch verstärken bzw. abschwächen.
3.3. Medien als Wirtschaftsfaktor oder Massenmedien als Institution: Die Schüler/innen sollen erkennen, dass wirtschaftliche, technische, gesellschaftliche und ideologische Voraussetzungen sowie unterschiedliche Organisationsformen (öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche) ganz bestimmte Formen der Herstellung, Verteilung und auch bestimmte Kriterien zur Auswahl und Darstellung der vermittelten Inhalte bedingen. in diesem Zusammenhang kann auf die Arten der Nachrichtenbeschaffung, die Finanzierung durch Seher- und Hörergebühren und durch Werbung sowie auf das Spannungsverhältnis zwischen importierten und heimischen Medienprodukten hingewiesen werden. Dabei sollen Begriffe wie Unabhängigkeit, Objektivität, Glaubwürdigkeit, Meinungsvielfalt, Manipulation usw. kritisch durchleuchtet werden.
3.4. Eigene Medienschöpfungen: Im Sinn von Handlungs- und Erfahrungslernen sollen die Schüler/innen im Rahmen der Medienerziehung zur Produktion von eigenen Medienschöpfungen ermutigt werden. Die Eigentätigkeit fördert nicht nur die Kreativität, sondern hilft auch mit, einige der oben angeführten Arbeitsfelder der Medienerziehung selbst zu erfahren und zu reflektieren. In diesem Zusammenhang sei neben Möglichkeiten wie Fotografie, Tonbildschau, Schülerradio, Film, Video etc. auf die Schülerzeitungen verwiesen, die als "periodische Druckschriften von Schülern einer oder mehrerer Schulen für Schüler dieser Schulen gestaltet und herausgegeben werden und dem Gedankenaustausch und der Auseinandersetzung mit schulischen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und allgemein-kulturellen Problemen dienen."(Rundschreiben Nr. 41/1997).
4.1. Da die in den Medien behandelten Themen alle Bereiche des Erkennens und Handelns berühren, ist die Medienerziehung nicht auf einzelne Unterrichtsgegenstände oder bestimmte Schulstufen beschränkt. Jeder Lehrer/ jede Lehrerin ist vielmehr verpflichtet, auf sie als Unterrichtsprinzip, wie es in den einzelnen Lehrplänen verankert ist, in allen Unterrichtsgegenständen fachspezifisch Bedacht zu nehmen.
Die Integration der Massenmedien in das Unterrichtsgeschehen darf dabei nicht als eine bloße Verwendung der Medien, als Impuls für den Fachunterricht oder als Illustration der Stoffdarstellung verstanden werden.
Beim Einsatz und bei der Betrachtung der Medien ist vielmehr die Beeinflussung des Weltbildes und deren Rückwirkung auf gesellschaftliche und politische Entscheidungen bewusst zu machen.
Auch der für eine moderne und effektive Gestaltung des Unterrichts unbedingt notwendige Einsatz von audio-visuellen Unterrichtsmitteln (insbesondere der von den Massenmedien eigens zum Schulgebrauch hergestellten Sendungen) kann nicht zur Medienerziehung gerechnet werden, es sei denn, dass über die fachdidaktische Verwendung hinaus auch medienspezifische Eigenheiten des Dargebotenen angesprochen werden. So soll z.B. neben und zu dem fachspezifischen Informationsgehalt des Mediums überlegt werden, ob und inwieweit Interessen der Medienproduzenten den Inhalt und die Gestaltung des Dargebotenen beeinflussen.
Die Medienerziehung hat grundsätzlich auf allen Schulstufen - der geistigen Entwicklung der Schüler/Schülerinnen entsprechend - zu erfolgen.
4.2. Hinweise zum Lehrplan, Beispiele für die Durchführung
4.2.1. Vorschulstufe, 1. – 4. Schulstufe
In der Grundschule bietet sich der Vergleich von eigenen Erlebnissen und Erfahrungen der Kinder mit durch Medien vermittelten Sekundärerfahrungen an. Dadurch können die spezifischen Eigenschaften einzelner Medienarten und die daraus resultierenden Wirkungen bewusster erfahren werden. An Sachbereichen werden sowohl Medienprodukte, die sich speziell an Kinder im Grundschulalter richten (z.B. Kindersendungen des Fernsehens, Kinderzeitschriften, "Kinderseiten" aus Zeitschriften, Comics), als auch solche, die nicht speziell für Kinder dieser Altersstufen produziert, aber tatsächlich von diesen konsumiert werden, zu berücksichtigen sein. Durch Förderung der Selbsttätigkeit und Einsicht in die charakteristischen Eigenschaften der Medien sollen, wenn möglich, eigene Erfahrungen in der Herstellung von Medien gemacht werden.
4.2.1. Sonderschule, 1. – 9. Schulstufe
In den Sonderschulen kommt der Medienerziehung besondere Bedeutung zu: Einerseits sind die Möglichkeiten der Kinder zum Sammeln unmittelbarer Erfahrungen durch Behinderungen häufig eingeschränkt, was durch den Einsatz von Medien zumindest ansatzweise kompensiert werden soll. Andererseits kommt bei vielen Behinderungen den Medien eine bedeutsam Funktion bei der Überbrückung von Kommunikationsbarrieren zu (z.B. bei blinden, gehörlosen oder gelähmten Kindern). Medienerziehung in dieser erweiterten Sicht verknüpft damit sonderpädagogische Aufgaben und Zielsetzungen mit jenen Anliegen der Medienerziehung, die die behinderten Schüler/innen selbst als Medienkonsumenten zu Adressaten haben.
In den Lehrplänen der Sonderschulen finden sich zahlreiche konkrete Ansatzpunkte zur Berücksichtigung beider Aspekte. Diese reichen von Teilbereichen einzelner Unterrichtsgegenstände (z.B. der Bereich Fotografie und Film/Video in der Bildnerischen Erziehung) bis zu detaillierten Lehrstoffangaben (z.B. Zeitung, Film und Fernsehen in Geschichte und Sozialkunde).
4.2.3. 5. - 8. Schulstufe - 9. Schulstufe (Polytechnischer Lehrgang)
In den Lehrplänen für Deutsch und Bildnerische Erziehung (Hauptschule, allgemeinbildende höhere Schule) wird Medienerziehung explizit angegeben. An Polytechnischen Schulen scheinen Ansätze zur Medienerziehung in den Lehrplänen der Unterrichtsgegenstände Lebenskunde, Deutsch, Projektorientierter Unterricht und in der Unverbindlichen Übung "Hobbygruppe" auf.
Als weitere Einstiegsmöglichkeiten bieten sich Beobachtungen über die Ausdruckswerte von sprachlichen und nichtsprachlichen Ausdrucksformen, Schulung der Kompetenz, sich selbst und den anderen Kenntnis von Tatsachen zu verschaffen, sowie Rollenspiele an.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Medienerziehung auch und besonders in dieser Altersgruppe bei den persönlichen Medienerfahrungen, -erlebnissen und -Gewohnheiten der Schüler/innen ansetzen und zur Selbstreflexion führen soll.
4.2.4. Mittlere und höhere Schulen
(9. - 12.113. Schulstufe) und Berufsschule
Die Lehrstoffangaben der Lehrpläne der mittleren und höheren Schulen bieten zahlreiche Hinweise auf Sachgebiete der Medienerziehung. Analog zum vorigen Abschnitt (Medienerziehung explizit in den Lehrplänen einzelner Unterrichtsgegenstände angegeben) können die Rolle und der Stellenwert der Medien vor allem im (fächerübergreifenden) Projektunterricht (z.B. Medien als Wirtschaftsfaktor, Werbung als Wirtschaftsfaktor, Ästhetik der Werbung, Sprache der Werbung in den Unterrichtsgegenständen des Bereiches Wirtschaftskunde / Bildnerische Erziehung / Deutsch) beleuchtet werden. Im Deutschunterricht kann die vergleichende Betrachtung von literarischen Werken und ihren Verfilmungen die Möglichkeiten und Grenzen der beiden Kunstformen aufzeigen. Die Unterrichtsgegenstände der Bereiche Geschichte und Sozialkunde, Zeitgeschichte ermöglichen beispielsweise nicht nur die Betrachtung von audio-visuellen Medien hinsichtlich ihrer Rolle als Quellenmaterial, sondern auch ihrer Entwicklung und ihres Einflusses auf die Gesellschaft. Im Unterrichtsgegenstand Psychologie und Philosophie können Fragen der journalistischen Ethik, in den Unterrichtsgegenständen des Bereiches Psychologie die Psychologie der Massenkommunikation, wahrnehmungspsychologische Fragen, Vorgänge der Meinungsbildung und Manipulation erörtert werden. In den Unterrichtsgegenständen der Bereiche Physik und Chemie können die technischen Grundlagen der Fonografie und Fotografie, von Rundfunk und Fernsehen sowie Probleme der Nachrichtentechnik behandelt werden.
4.3. Der mit der Verwaltung der audio-visuellen Unterrichtsmittel betraute Kustos sollte über Verantwortung, Initiative, Vorschläge für den Aufbau und die Ausstattung der ihm übertragenen Materialien (SCHUG § 52) hinaus auch Projekte auf dem Gebiet der Medienerziehung fachlich unterstützen.
4.4. Im Sinne des SCHUG § 62 (enge Zusammenarbeit von Lehrern und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes) sollen die Erziehungsberechtigten gerade im Bereich der Medienerziehung zur Erziehungsarbeit eingeladen werden. Medienkonsum, -gewohnheiten und -wirkungen sollen im Rahmen von Elternabenden behandelt werden-, im Schulgemeinschaftsausschuss können weitere Aktivitäten (Schulveranstaltungen etc.) angeregt werden.
4.5. Im außerschulischen Bereich ist die Hinführung zu verantwortlichem Medienkonsum eine wesentliche Aufgabe im Zusammenwirken von Erziehern/Erzieherinnen und Schülern/Schülerinnen.
4.6. Schulveranstaltungen auch unter Mitwirkung außerschulischer Organisationen können entsprechend der Verordnung über die Art, Anzahl und Durchführung von Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Die durch diese Schulveranstaltungen den Schülern erwachsenden Kosten (z.B. Eintrittsgebühren, Fahrtkosten) müssen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen. Dabei haben die finanziellen Erwägungen stets hinter den pädagogischen Gesichtspunkten zurückzustehen: Es dürfen z.B. finanzielle Erwägungen nicht dazu führen, dass für bestimmte Altersgruppen geeignete Spielfilme aus Kostengründen auch anderen, zumeist jüngeren, Schülern und Schülerinnen vorgeführt werden.
4.7. Die zuständige Schulbehörde hat im Rahmen der Lehrerfortbildung für Seminare und Vorträge (Vorführungen) sowohl über den Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel als auch über die Probleme der Medienerziehung für die Lehrer/innen aller Fächer und Schultypen vorzusorgen. Um eine möglichst intensive Schulung der Lehrer/innen zu erreichen, wird empfohlen, die Medienerziehung in den Pädagogischen Instituten schwerpunktmäßig zu behandeln.
Dieser Erlass tritt mit 20. April 1994 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieses Erlasses tritt der
Erlass ZI. 33.223/19-1/1 2/89 vom 20. Februar 1989 außer Kraft.
Wien, 20. April 1994
Der Bundesminister:
Dr. Scholten
Erlass des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
GZ33.223114-VII3b194, Rundschreiben Nr. 1911994
Für den Inhalt verantwortlich: Susanne Krucsay
